{
    "tooltip": "Parameter editieren",
    "beschreibung": "<b>Sachwertverfahren für Wohngebäude</b><p>In den neuen Bundesländern wird der Einheitswert von Wohngebäuden i.d.R. nach dem Sachwertverfahren ermittelt.</p><p>Zentrale Eingangsgröße für Einfamilienhäuser ist dabei der Bodenwert 1935 sowie die Grundstücksgröße.</p>",
    "bodenwert": "<b>Bodenwert 1935</b><p>Geben Sie an dieser Stelle bitte den Bodenwert 1935 ein. Rechnen Sie bitte den ggf. in historischen Einheiten vorliegenden Wert in Euro pro qm um. Dabei darf keine Zeitanpassung (Verzinsung) vorgenommen werden.</p><p>Die Eingabe muss händisch erfolgen, da der Bodenwert 1935 nirgendwo deutschlandweit erfasst werden. Sofern Ihnen der Bodenwert 1935 nicht bekannt ist, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem lokalen Finanzamt.</p><p>Alternativ können Sie auch die Startwerte verwenden, die Ihnen angezeigt wird, wenn Sie das Dialogfenster das erste Mal öffnen oder noch keine Änderungen vorgenommen haben. Dabei handelt es sich um sehr (!) grobe Schätzwerte für Ihre Gemeinde. Die realen Werte können aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung der Gemeinden sowie der Gebietsreformen der zurückliegenden Jahrzehnte erheblich (!) von den Schätzwerten abweichen.</p>",
    "flaeche": "<b>Mittlere Grundstücksgröße für Einfamilienhäuser</b><p>Geben Sie an dieser Stelle bitte die mittlere Grundstücksgröße für Einfamilienhäuser in Ihrem Plangebiet an. Dabei reicht eine grobe Angabe.</p>"
}